Was immer Sie von Ihrem Leben erwarten - mit unserer AXA Geschäftsstelle an Ihrer Seite lassen sich Ihre Träume verwirklichen. Als Ihr Partner in allen Vorsorge-, Finanzierungs-, und Versicherungsfragen begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihren ganz persönlichen Zielen. Wir stehen Ihnen zum Beispiel auch außerhalb üblicher Bürozeiten gern zur Verfügung (ob bei Ihnen zu Hause, in Ihrem Betrieb oder in unseren Büroräumen).
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Fahrzeugversicherung

Die AXA Kraftfahrtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz für Ihren privaten oder gewerblichen Pkw, das Kraftrad oder das Leichtkraftrad, den Lkw, für Ihr Campingfahrzeug als auch für Ihr Sportboot.

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Sondereinstufungen

Für Ihren Pkw erhalten Sie eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 (115%), wenn Sie Ihren Führerschein seit mindestens drei Jahren besitzen. Fahranfänger unter dem 25. Lebensjahr erhalten einen Nachlass von 25%, wenn Sie keinen Eintrag im Zentralverkehrsregister haben.

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Zweitwagenregelung

Mit Ihrem Pkw (70%) oder Kraftrad (50%) starten Sie bei uns unter bestimmten Voraussetzung mit der Schadenfreiheitsklasse 3! Haben Sie einen Lkw oder ein Leichtkraftrad als Zweitwagen fangen Sie mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 an.

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Rabatt-Retter für Pkw

Ab der Schadenfreiheitsklasse 25 werden Sie nach einem Schaden nicht zurück gestuft, sondern behalten Ihre bereits erfahrenen Rabatte. Ihr Beitrag verändert sich somit nicht.

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Schadenersatz im Ausland

Bei Schäden im europäischen Ausland ersparen wir Ihnen die Auseinandersetzung mit dem fremden Versicherer, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen und Ihre Ansprüche schnellstmöglich reguliert werden.

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"Mallorca-Police"

Nutzt man im Ausland ein fremdes Fahrzeug und verursacht mit diesem einen Schaden, so leistet die AXA im Anschluß an die Versicherung des fremden Fahrzeugs. Mit bis zu 5 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Weltweit, außer in den USA und in Kanada.

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Neupreisentschädigung (bis 12 Monate)

Haben Sie mit Ihrem Neufahrzeug während der ersten 12 Monate nach Erstzulassung einen Totalschaden, so erhalten Sie von der AXA den Neupreis einschließlich der Zulassungs- und Überführungskosten des Folgefahrzeugs.

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Schutz bei "grober Fahrlässigkeit"

Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet die AXA auf die Einrede bei Schäden in der Fahrzeugteil- und Vollkaskoversicherung. Ausgeschlossen sind jedoch das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel oder wenn es dem Dieb besonders leicht gemacht wurde das Fahrzeug zu entwenden.

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Schutz bei der Entwendung von Fahrzeugschlüsseln

Werden Ihnen Ihre Fahrzeugschlüssel geraubt oder bei einem Einbruch entwendet, kommen wir für den Austausch als auch für die Neuprogrammierung der Tür- und Zylinderschlüssel auf.

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Zusammenprall mit Tieren und Marderbiss

Wir ersetzen alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, wenn sich diese aus dem Zusammenstoß mit Tieren aller Art ergeben. Schäden durch Marderbiss am eigenen Fahrzeug sind ebenfalls versichert. Die Vollkaskoversicherung greift des weiteren bei Folgeschäden durch Marderbiss.

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Unsere Schutzbriefleistungen

Unsere Schutzbriefleistungen beginnen vor Ihrer Haustür. Wir organisieren und übernehmen die Kosten zum Beispiel für:
Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort
Bergen des Fahrzeugs
Abschleppen des Fahrzeugs
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Übernachtung
Abholung und Rückführung des versicherten Fahrzeugs

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